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   BVerwG, 26.08.1996 - 4 B 67.96   

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https://dejure.org/1996,4925
BVerwG, 26.08.1996 - 4 B 67.96 (https://dejure.org/1996,4925)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1996 - 4 B 67.96 (https://dejure.org/1996,4925)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1996 - 4 B 67.96 (https://dejure.org/1996,4925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 84
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1996 - 4 B 67.96
    Auch eine dem Bedarfsplan nicht entsprechende Maßnahme kann den Zielsetzungen des § 1 Abs. 1 FStrG entsprechen, aber eben nicht in der nach dem Willen des Gesetzgebers nach dem Fernstraßenausbaugesetz vorrangig in Betracht zu ziehenden und nur aufgrund entgegenstehender Belange zu überwindenden Weise (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - Urteilsabdruck S. 28 - DVBl 1996, 907 (913)).

    Sie haben vielmehr nur einen Anspruch auf Planaufhebung, wenn und soweit ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kausal für ihre Eigentumsinanspruchnahme ist (vgl. z.B. Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74 ; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - Urteilsabdruck S. 23/24, DVBl 1996, 907 (912)).

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1996 - 4 B 67.96
    Sie haben vielmehr nur einen Anspruch auf Planaufhebung, wenn und soweit ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kausal für ihre Eigentumsinanspruchnahme ist (vgl. z.B. Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74 ; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - Urteilsabdruck S. 23/24, DVBl 1996, 907 (912)).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1996 - 4 B 67.96
    Die Frage der Auswahl von Planungsvarianten stellt sich auch insoweit nicht als eine solche des vermeidbaren Eingriffs, sondern als eine solche sachgerechter fachplanerischer Entscheidung (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 13 S. 35 = NVwZ 1993, 565 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 5 S 1873/15

    Abwägungsmangel bei der Planung zur Verhinderung von Immissionen; Ausweisung

    Insbesondere anlässlich der Überplanung von - wie hier - bereits bebauten Gebieten sind in Form einer Bestandsaufnahme auch die rechtlichen Zustände und damit auch die bisherigen bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Bebaubarkeit der Grundstücke anhand der einschlägigen Rechtsvorschriften zu ermitteln (vgl. Gierke in Brügelmann, a. a. O., § 2 Rn. 221), da die Beschränkung der bestehenden Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks als ein wichtiger Belang privater Eigentümerinteressen bei der gebotenen Abwägung der öffentlichen und der privaten Belange beachtet werden muss (BVerwG, Beschlüsse vom 13.3.2017 - 4 BN 25.16 - ZfBR 2017, 589, juris Rn. 5 und 8 und vom 16.1.1996 - 4 NB 1.96 - NVwZ-RR 1997, 84, juris Rn. 4).
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